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Immobilie geerbt oder vererben

Immobilie geerbt in Ingolstadt – bewerten, entscheiden, verkaufen

Ein Erbfall ist oft eine belastende Zeit – und plötzlich stehen Fragen zu Haus, Wohnung oder Grundstück im Raum. Wir begleiten Erben und Erbengemeinschaften mit Ruhe und Erfahrung: von der kostenlosen Bewertung bis zum Verkauf, wenn Sie das möchten.

  • Erfahrung mit dem Verkauf für mehrere Erbengemeinschaften
  • Netzwerk aus Notaren und Anwälten mit Erfahrung im Erbrecht
  • Kostenlose, neutrale Bewertung als Grundlage für alle Erben
Die ersten Schritte nach dem Erbfall
  1. 1
    Testament & Erbschein

    Liegt ein notarielles Testament vor, genügt oft dessen Eröffnungsprotokoll. Sonst beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht.

  2. 2
    6 Wochen Frist

    Ab Kenntnis vom Erbfall haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen – etwa bei Überschuldung.

  3. 3
    Grundbuch berichtigen

    Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung der Erben ins Grundbuch gebührenfrei.

  4. 4
    Immobilie bewerten

    Ein realistischer Marktwert ist die Grundlage für jede Entscheidung – und für die Einigung in der Erbengemeinschaft.

  5. 5
    Entscheiden

    Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? Wir zeigen Ihnen die Zahlen, entscheiden tun Sie.

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Es gibt keine pauschal richtige Antwort. Entscheidend sind Zustand und Lage der Immobilie, die laufenden Kosten, Ihre persönliche Situation – und ob sich alle Erben einig sind.

Selbst nutzen

Sinnvoll, wenn Lage und Größe passen. Prüfen Sie Sanierungsbedarf, Energiekosten und ob Miterben ausbezahlt werden müssen. Beim Familienheim kann eine Steuerbefreiung greifen.

Vermieten

Bringt laufende Einnahmen, bedeutet aber Verwaltung, Instandhaltung und Vermieterpflichten. In einer Erbengemeinschaft müssen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

Verkaufen

Schafft klare Verhältnisse und lässt sich fair unter den Erben aufteilen. Leer stehende Immobilien verlieren durch Kosten und fehlende Pflege oft an Wert – ein zügiger, gut vorbereiteter Verkauf lohnt sich.

Verkauf in der Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, gehört ihnen die Immobilie gemeinsam. Verkauft werden kann sie nur, wenn alle Erben zustimmen. Gerade hier entstehen oft Konflikte: Einer möchte verkaufen, ein anderer selbst einziehen, ein dritter hält den Preis für zu niedrig.

Können sich die Erben nicht einigen, droht im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung – meist mit einem deutlich schlechteren Ergebnis für alle Beteiligten. Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung ist deshalb oft der Schlüssel zur Einigung.

Wir haben bereits für mehrere Erbengemeinschaften Immobilien verkauft und wissen, worauf es ankommt:

  • Neutrale Bewertung, die für alle Erben nachvollziehbar ist
  • Transparente Information aller Miterben – auch wenn sie nicht vor Ort wohnen
  • Koordination von Besichtigungen, Unterlagen und Notartermin
  • Kontakt zu Notaren und Anwälten mit Erfahrung im Erbrecht
Geerbtes Haus verkaufen – Rußwurm & Fistea Immobilien

Erbschaftsteuer bei Immobilien

Grundlage der Erbschaftsteuer ist der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls. Seit 2023 orientiert sich die steuerliche Bewertung enger an den tatsächlichen Verkehrswerten – dadurch fällt der steuerliche Wert vieler Immobilien höher aus als früher. Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetrag
Ehegatten und eingetragene LebenspartnerI500.000 €
Kinder und StiefkinderI400.000 €
Enkel (wenn die Eltern verstorben sind)I400.000 €
Enkel (wenn die Eltern leben)I200.000 €
Eltern und Großeltern (im Erbfall)I100.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene EhegattenII20.000 €
Alle übrigen ErbenIII20.000 €

Freibeträge nach § 16 ErbStG, Steuerklassen nach § 15 ErbStG.

Familienheim: Erbe durch den Ehepartner

Erbt der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner das selbst bewohnte Familienheim, bleibt es steuerfrei – wenn er es anschließend zehn Jahre lang selbst bewohnt.

Familienheim: Erbe durch die Kinder

Kinder können das Familienheim ebenfalls steuerfrei erben, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre bewohnen – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m².

Spekulationsfrist geht auf Erben über

Wer eine geerbte Immobilie verkauft, übernimmt das Kaufdatum des Erblassers. Hat dieser sie vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.

Immobilie zu Lebzeiten übertragen

Wer seine Immobilie vererben möchte, kann sie auch schon zu Lebzeiten verschenken. Die Freibeträge gelten für Schenkungen genauso wie für Erbschaften – und sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. So lassen sich größere Vermögen über die Zeit steuerlich günstig übertragen.

  • Familienheim an den Ehepartner: Die Schenkung des selbst bewohnten Familienheims an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist steuerfrei – ohne Behaltens- oder Nutzungsfrist.
  • Nießbrauch oder Wohnrecht: Viele Eltern übertragen die Immobilie und behalten sich das Wohnrecht oder den Nießbrauch vor. Das mindert den steuerlichen Wert der Schenkung.
  • Pflichtteil beachten: Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall können bei Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt werden – ihr Wert verringert sich dabei mit jedem Jahr um zehn Prozent.
Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall von einem Steuerberater, Notar oder Fachanwalt prüfen. Gerne stellen wir den Kontakt zu Notaren und Anwälten aus unserem Netzwerk her, die viel Erfahrung mit Erbschaften und Übertragungen haben.

Geerbte Immobilie kostenlos bewerten

Ob Sie verkaufen, vermieten oder Miterben auszahlen möchten: Am Anfang steht der realistische Marktwert. Wir ermitteln ihn auf Basis der Marktdaten der letzten drei Jahre und tatsächlich erzielter Verkaufspreise – nachvollziehbar für alle Erben.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Besichtigung vor Ort, auch mit mehreren Erben
  • Persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Diskret und vertraulich
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Ein Auszug unserer verkauften Immobilien

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Einfamilienhaus verkauft in Ehekirchen
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Doppelhaushälfte verkauft in Ingolstadt
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6 Neubauwohnungen verkauft in Ingolstadt – Haunwöhr
Unser Team
Immobilienmakler in Ingolstadt
Ihr Immobilienmakler in Ingolstadt & Pfaffenhofen an der Ilm

Aaron Rußwurm

Immobilienmakler in Ingolstadt – Rußwurm & Fistea Immobilien
Ihr Immobilienmakler in Ingolstadt & Pfaffenhofen an der Ilm

Robert Fistea

Häufige Fragen zur geerbten Immobilie

Was muss ich tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?

Zunächst klären Sie, ob Sie das Erbe annehmen – ausgeschlagen werden kann in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis. Mit Erbschein oder notariellem Testament lassen Sie sich als Eigentümer ins Grundbuch eintragen; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei. Danach hilft eine Bewertung bei der Entscheidung, ob Sie die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen.

Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Grundsätzlich ja. Sie müssen nachweisen, dass Sie Erbe sind – mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll. Die Vorbereitung des Verkaufs kann parallel zur Grundbuchberichtigung beginnen.

Wie funktioniert der Verkauf in einer Erbengemeinschaft?

Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und gemeinsam den Kaufvertrag unterschreiben bzw. sich vertreten lassen. Eine neutrale Bewertung und transparente Kommunikation erleichtern die Einigung. Wir haben bereits für mehrere Erbengemeinschaften verkauft.

Muss ich Spekulationssteuer zahlen, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?

Erben übernehmen das Anschaffungsdatum des Erblassers. Liegt dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Auch eine Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren kann zur Steuerfreiheit führen. Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall steuerlich prüfen.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?

Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro (400.000 Euro, wenn die Eltern verstorben sind). Für Geschwister und alle übrigen Erben gelten 20.000 Euro.

Wann ist das geerbte Familienheim steuerfrei?

Wenn der Ehepartner oder die Kinder das vom Erblasser selbst bewohnte Familienheim unverzüglich beziehen und zehn Jahre lang selbst nutzen. Für Kinder gilt die Befreiung bis zu 200 m² Wohnfläche.

Was kostet die Bewertung einer geerbten Immobilie?

Unsere Bewertung ist kostenlos und unverbindlich. Wird für Finanzamt oder Gericht ein Verkehrswertgutachten benötigt, stellen wir den Kontakt zu Sachverständigen her.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Haus verkaufen · Wohnung verkaufen · Grundstück verkaufen · Immobilienbewertung


Kundenmeinungen
AUSGEZEICHNET
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Basierend auf 31 Bewertungen
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Mauri Escolar
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Aus der Sicht des Käufers sind sie sehr hilfsbereit, begleiten dich durch den gesamten Prozess von der Besichtigung bis zum Notar und stehen jederzeit zu Verfügung zur Klarstellung.
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Anton Spuling
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Vielen Dank vorab an das Team für die professionelle Unterstützung bei den Immobilienbewertungen. Die Herren als auch das Backoffice waren kurzfristig für Fragen erreichbar und haben mit schnellen Rückmeldungen alle meine Fragen beantworten können. Zeit und vollumfänglicher Wissensstand sind für weitere Gespräche und Verhandlungen ausschlaggebend. Was ich noch hervorheben möchte. Für kurzfristige Renovierungsanfragen, konnte ein passender Handwerker beauftragt werden und das mit sehr schneller Reaktionszeit! Heutzutage kenne ich das anders. Ich hätte sonst nach meinem bestätigten Termin knapp über drei Monate warten dürfen. Das hat mir sehr geholfen. Danke für die kurzfristige Hilfe.
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Adrian Bauer
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Exzellente Beratung und wertvolle Ratschläge! Sehr zu empfehlen für alle, die fundierte Informationen suchen.
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Marcel Bichlmaier
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Vielen Dank für die super Beratung, alle Fragen wurden ausführlich geklärt, auf meine Wünsche wurde eingegangen. Bin super zufrieden mit der Wohnung. Bester Ansprechpartner für Immobilien in Ingolstadt. 👍🏼
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Patricia Deder
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Ganz nette Fachmenschen ! War eine schöne Zeit mit Ihnen zu sein! Sehr zuverlässig und offen! Aron und seine Kollegen haben alles mögliche gemacht, um unserer Haus zu verkaufen. Weiter zu empfehlen! Vielen lieben Dank für alles! Und weiterhin viel Erfolg in der Zukunft! Familie Deder.
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monish Prasad
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Aaron war sehr hilfreich und während dem ganzen Prozess viel unterstützt wie Notar (der im Deutsch und Englisch arbeitet) und eine Wohnung für die aktuelle Mieter zu finden.
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Victoria Pérez-Aradros Obis
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Nette, ehrliche und professionelle Besichtigung.
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Sergej S
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Alles gut gelaufen. Empfehlenswert! 👍🏻
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Billy Waterstrat
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Sehr kompetent, inklusive unabhängigem Finanzierungsprtner, schnelle Reaktionszeiten. Es wurde sehr speziell auf meine Bedürfnisse geachtet. Sehr zu empfehlen! Danke!
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Friedrich Baumann
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Beim Kauf unserer Eigentumswohnung wurden wir von Anfang, über Notar bis zum Schluss optimal begleitet. Alles hat super geklappt. Sehr empfehlenswert!!!